Garantiebedingungen

Der Eigentümer dieses Produkts von der Marke Zero Gravity hat auf dieses Produkt folgende Garantieansprüche:
  1. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf Käufe bei der STACK' M HIGH GmbH.
  2. Zero Gravity garantiert, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
  3. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Kaufs des Produkts und bezieht sich auf den Rahmen und die Sprungfedern.
  4. Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler in Bezug auf dieses Produkt oder Teile dieses Produkts.
  5. Im Falle eines Material- oder Verarbeitungsfehlers wird Zero Gravity das Produkt kostenlos reparieren oder ersetzen.
  6. Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Vernachlässigung oder Unfälle verursacht wurden.
  7. Zero Gravity ist nicht verantwortlich für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Verwendung des Produkts resultieren.
  8. Die gesetzliche Gewährleistung wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
  9. Zero Gravity behält sich das Recht vor, während der Garantie-Periode alle von Zero Gravity festgestellten Material- und Konstruktionsfehler wahlweise zu reparieren bzw. zu ersetzen.
  10. Der Eigentümer dieses Produkts kann seine Garantieansprüche nur dann geltend machen, wenn er zur Kontrolle entsprechende Bilder und Nachweise erbringt. Zero Gravity entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung des Garantieantrages.
  11. Wenn der Garantieantrag abgelehnt wird, gehen alle gemachten Kosten zu Lasten des Eigentümers.
  12. Das Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht auf Dritte übertragbar.
  13. In den folgenden Fällen können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden:
  • Wenn dieses Produkt unkorrekt und/oder unsorgfältig benutzt sowie artfremd benutzt wurde.
  • Wenn dieses Produkt nicht gemäß der Gebrauchsanleitung montiert und gewartet wurde.
  • Wenn technische Reparaturen an diesem Produkt nicht fachkundig ausgeführt worden sind.
  • Wenn im Nachhinein montierte Teile nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts entsprechen oder wenn diese Teile nicht korrekt montiert worden sind.
  • Wenn Mängel eine Folgeerscheinung von Klimaeinflüssen sind, wie z.B. Sturmschäden, Rostbildung oder normale Verwitterung des Lacks.
  • Wenn das Produkt gewerblich oder zum Verleih verwendet wird oder auf eine andere Weise übermäßig genutzt wird.
  • Wenn durch ein nicht rechtzeitigen Ersetzen der Teile, wie z.B. Abdeckungen, Federn, etc. Folgeschäden entstanden sind.